Aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung: Weitere Absagen – BDR erwartet differenzierte Bewertung von Großveranstaltungen

Aufgrund der neuen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS_CoV2 in Sachsen-Anhalt müssen auch im Radsport weitere Veranstaltungen abgesagt werden. Bis vorerst einschließlich 3. Mai sind Vereinstrainings- und der Wettkampfbetrieb weiterhin untersagt.

Damit fallen unter anderem in Sachsen-Anhalt die Landesmeisterschaften im Einzelzeitfahren (Bahrendorf) und im Straßenrennen (Aue) aus, die für den 2. und 3. Mai vorgesehen waren. Beide Veranstaltungen waren bereits abgesagt.

Der LV Radsport Sachsen-Anhalt prüft allerdings, ob beide Meisterschaften im Spätsommer oder Herbst nachgeholt werden können.

Am Dienstag beschloss die Hallenradsport-Kommission des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) unterdessen, dass auch die deutsche Schüler-Meisterschaft für Radball, Radpolo und Kunstradfahren abgesagt beziehungsweise unbestimmt verschoben. Die Titelkämpfe sollten am 6. und 7. Juni in Köln-Finkenberg ausgetragen werden. Auch die dazugehörigen Qualifikationswettbewerbe fallen aus.

Zudem hat der BDR alle nationalen Wettbewerbe bis zum 3. Mai ausgesetzt. Unter Termine haben wir alle bisherigen Änderungen und Absagen in Sachsen-Anhalt und auf Bundesebene gesammelt.

Aktuelle Meldungen, Rennabsagen und Verschiebungen des BDR:

Derweil hat sich das das Präsidium des BDR am Donnerstag mit den von der Bundesregierung und den Bundesländern gefassten Beschlüssen hinsichtlich der Beschränkungen des öffentlichen Lebens befasst.

Besonders intensiv wurde die Frage diskutiert, wie der Punkt „Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle. Deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt“ zu interpretieren ist.

Ergänzend wurde in einer Erklärung zu diesem Punkt ausgeführt, dass konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, demnach von den Länder getroffen werden sollen. Diese Einschränkung trage effektiv zur Eindämmung des Corona-Virus bei und sorge zugleich für dringend notwendige Klarheit für Veranstalter, darunter viele Vereine, hieß es.

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten möchte der BDR eine Bewertung mit den Verantwortlichen in Ländern und Kommunen, die differenziert und zielgerichtet sein soll, erreichen.

BDR-Präsident Rudolf Scharping: „Wir gehen davon aus, dass viele unser Radsportveranstaltungen nicht unter diesen Punkt fallen. Deshalb werden wir unseren Vereinen und Ausrichtern empfehlen, ihre Veranstaltungen nicht voreilig abzusagen, sondern sich zunächst mit den örtlichen Behörden und den zuständigen Bundesländern zu verständigen, ob eine geplante Veranstaltung als Großveranstaltung bewertet wird. (…) Wir stehen unseren Ausrichtern, aber auch den politischen Entscheidungsträgern gerne beratend zu Seite.“

BDR-Generalsekretär Martin Wolf: „Eine Veranstaltung in einer ausverkauften Halle mit 800 Besuchern ist sicher anders zu bewerten als beispielsweise eine Nachwuchsmeisterschaft auf der Straße oder im MTB mit 1.500 Zuschauen, die sich aber im Freien auf einem drei bis vier Kilometer langen Rundkurs verteilen. Wir haben den DOSB bereits gebeten, hier auf die Politik zuzugehen und auf eine individuelle Bewertung zu drängen. Generell sollten sich Veranstalter aus unserer Sicht in dieser Ausnahmesituation für die Planungen einen Termin so setzen, dass für sie sowohl eine Durchführung, aber auch noch eine Absage umsetzbar und vertretbar ist.“

Der BDR und der LV Radsport Sachsen-Anhalt haben die Bekämpfung der Corona-Pandemie von Beginn an sehr ernst genommen, haben alle Lehrgänge und Wettkämpfe eingestellt. Die Gesundheit der Athleten und aller Angehörigen geht über alles. (bdr-medienservice/lvr)

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Land Sachsen-Anhalt: 4. Eindämmungsverordnung – Gültig ab 20. April 2020

Begründungen zur 4. Eindämmungsverordnung

Weitere Infos

Land Sachsen-Anhalt: coronavirus.sachsen-anhalt.de

Bund: bundesregierung.de/coronavirus

BDR: rad-net.de

UCI: uci.org

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