Rennsport/MTB: Beantragung von Auslandsstartgenehmigungen

Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer vom 21. November 2018 – Gemäß UCI Reglement 1.2.052 muss bei einem Start im Ausland eine schriftliche Genehmigung des Verbandes beantragt werden, die nach Aufforderung des Kommissärs vorgelegt werden muss. Bei Nichtvorlage kann der zuständige Kommissär den Start verweigern.

Diese Regelung betrifft sowohl Einzelfahrer, als auch regionale- und Vereinsmannschaften (ausgenommen sind bei der UCI angemeldete Mannschaften), die an Straßen-, MTB-, BMX- Wettbewerben teilnehmen wollen.

Für die Teilnahme an Crossrennen im Ausland muss KEINE Auslandsstartgenehmigung beantragt und vorgelegt werden.

Für internationale Rennen im Ausland (Rennen des UCI Kalenders) muss die Auslandsstartgenehmigung über die BDR-Geschäftsstelle beantragt werden (ausgefülltes Formular an: info@bdr-online.org senden).

Für nationale Rennen im Ausland muss die Genehmigung beim Landesverband beantragt werden, über den der/die Sportler lizenziert sind.

Über den BDR angemeldete Renngemeinschaften, Bundesligamannschaften und nat. MTB Teams bekommen in Form der Teambestätigung eine generelle Auslandsstartgenehmigung für die Saison ausgestellt

Formular für Auslandsstartgenehmigungen 2019 (word-Datei)

gez.: Falk Putzke-Schmidt, BDR-Referat Leistungssport

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